Hygienekonzept

Das Kino verpflichtet sich zur Wahrung des Abstandsgebots nach der Schleswig Holsteinischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Das Abstandsgebot gilt nicht für Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. 

 

Einlassbedingungen

Max. 2 Haushalte pro Auto oder insgesamt 6 Personen aus verschiedenen Haushalten ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Fahrzeug. Die Altersfreigabe der Filme müssen beachtet werden. Die Stellplätze werden angewiesen. Die Karten werden ausschliesslich online verkauft. Ein Ticketverkauf an der Abendkasse findet nicht statt.

 

Check-in und Kioskverkauf

Unser Mitarbeiterteam agiert bei Check-in im Aussenbereich. Eine Maskenpflicht besteht für diesen Bereich für die Mitarbeiter nicht. In Interaktion mit dem Kinobesucher beim Check-In und beim Snack- und Getränkeverkauf wird der Sicherheits-Abstand von 1,50 Meter zum Auto des Kinobesuchers gewahrt. Desinfektionsmittel für die Mitarbeiter stehen bereit, und nach jedem Kundenkontakt werden die Hände desinfiziert.

Am „Kiosk“ müssen die Besucher 1,50m Abstand voneinander einhalten, falls es zu einer Warteschlange kommt. Ein Mund und Nasenschutz muss vom Kinobesucher getragen werden.

 

Verhalten auf dem Kinoplatz

Das Auto darf kurzzeitig verlassen werden, es besteht Maskenpflicht auf dem Platz und in den WCs. Bitte beachten Sie den Mindestabstand von 1,50m ! Cabrioverdecke und Fenster dürfen geöffnet sein. Vor und im Toilettenwagen besteht Maskenpflicht. Den Anweisungen des Personals ist folge zu leisten.

Bei Nicht-Beachtung kann es bei Kontrollen zu Anzeigen / Strafen kommen, die in der jeweiligen Bundes-/ Landesverordnung festgelegt wurden. 

Sie handeln durch den Kauf der Eintrittskarten selbstverantwortlich und sind für die Einhaltung der Einlassbedingungen für Sich und Ihre Gäste im Auto

verantwortlich. 

 

Toiletten

Im Bereich des Toilettenwagens (davor wenn es zu Warteschlangen kommt und im Wagen) ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes erforderlich. Abstandsregeln von 1,5 m sind einzuhalten. Desinfektion der Hände nach den ausgehängten Hygienevorschriften durchzuführen. Die Oberflächen von Türen, Türgriffen, Handläufen oder anderen Gegenständen, die durch die Besucher*innen oder das Personal berührt werden, werden mehrmals am Abend gereinigt und mehrmals desinfiziert. Spender mit Handdesinfektion für die Besucher*innen befinden ich auf den Toiletten.

 

Hinweisschilder für Abstandregel

Im Check In Bereich sowie in und auf dem Weg zu den Toiletten sind Hinweisschilder angebracht, die die Besucher*innen darauf hinweisen, 1.50 Meter Abstand zwischen wie oben beschriebenen Gruppen einzuhalten . Ebenso vermitteln die Schilder, dass im Falle akuter Krankheitssymptome das Kino nicht betreten werden darf.

 

Aufnahme der Kontaktdaten

Beim Kartenverkauf der aussschliesslich online stattfindet werden automatisch Name und emaildresse des Käufers aufgenommen.

Das Kino verpflichtet sich, die Daten vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Daten werden unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verpflichtet sich das Kino zur Vernichtung der Aufzeichnungen.